Neues Datenschutzgesetz
Handlungsbedarf für Ihre Website
Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG), die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden (Medienmitteilung, Übersicht wichtigste Änderungen). In diesem Zusammenhang ist der Umgang mit Personendaten nebst anderen datenschutzrelevanten Themen unternehmensintern genau unter die Lupe zu nehmen.
Wir empfehlen betreffend Ihrem Webauftritt folgendes Vorgehen, um unnötigen Ärger zu vermeiden:
- Analyse der datenschutzrelevanten Prozesse (z.B. Übermittlung von Personendaten via Webformular, eingebundene Dienste von Drittunternehmen, Tracking-Tools etc.)
- Besprechung mit einer juristischen Fachperson
- Anpassung der Datenschutzerklärung sowie der Cookie-Notice
- Technische Anpassungen an der Website (z.B. Nutzung einer Consent Management Platform)
Selbstverständlich stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Wir können sämtliche technischen Anpassungen und die Aufschaltung der neuen Datenschutzerklärung (inkl. Cookie-Notice) nach Aufwand für Sie erledigen. Für die juristischen Belange wenden Sie sich bitte an eine Fachspezialistin oder einen Fachspezialisten. Vergessen Sie nicht, dass der Übergang von Ihrem Webauftritt zu anderen ICT-Infrastrukturen fliessend ist. Beispiel: Ein Webformular mit Personendaten wird nach Übermittlung als E-Mail in Outlook (MS 365) gespeichert.
Vereinbaren Sie baldmöglichst einen Termin mit uns! Wir weisen darauf hin, dass die Mediasign AG jegliche Haftung für ein Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen ablehnt, da wir nur im Auftrag für Sie tätig werden können und bspw. keine Webformulare oder sonstige Dienste deaktivieren oder löschen ohne Ihre Einwilligung.